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Vogelgrippe und Vögel im heimischen Garten

Leider kommt es im Zusammenhang mit der Angst vor der Vogelgrippe derzeit immer wieder zu vollkommen überzogenen und unvernünftigen Reaktionen ge­genüber der heimischen Vogelwelt. Bedingt durch die große Verunsicherung in der Bevölkerung wird leider oft übersehen, dass wir es bei der Vogelgrippe mit einer Krankheit zu tun haben, die Vögel befällt und daher in erster Linie von Vögeln selbst und - aus wirtschaftlichen Gründen - von den Menschen gefürchtet werden muss, die ihr Geld mit der Geflügelhaltung verdienen. Für die übrige Bevölkerung besteht keine realistische Gefahr. Das derzeit in Diskussion stehende Vogelgrip­pevirus H5N1grassiert seit 1997 im Lebensraum von mehr als einer Milliarde Men­schen und hat dennoch in dieser Zeit weltweit weniger als 200 Menschenleben gekostet. In derselben Zeit starben alleine in Deutschland 63.000 Personen im Straßenverkehr und rund 100.000 Personen an den Grippeformen, die speziell den Menschen und nicht die Vögel befallen. Derzeitige Vertreibungsaktionen ge­genüber Vögeln sind also völlig unverhältnismässig, unangebracht und darüber hinaus auch illegal.
Im Zusammenhang mit der Vogelgrippe wird von Fachleuten eine sogenannte Pandemie, also eine Erkrankung sehr vieler Menschen, für denkbar gehalten. Die­se Pandemie ist aber nur dann möglich, wenn sich das Virus verändert und dann von Mensch zu Mensch weitergegeben werden kann. Ab diesem Augenblick spie­len aber unsere Mitmenschen die entscheidende Rolle als Infektionsüberträger und nicht die Vögel. Weiterhin ist völlig unklar, ob das H5N1-Virus überhaupt die Möglichkeit hat, sich zum Pandemie-Erreger weiterzuentwickeln und im Moment handelt es sich bei den Ausbrüchen nach wie vor um nichts weiter als eine Geflü­gelkrankheit.
Überwiegend aus den genannten wirtschaftlichen Gründen und zum Schutz der Vögel selbst wurden von den Behörden auf Bundes- und Landesebene verschie­dene Reglementierungen zur Seuchenbekämpfung getroffen, die unbedingt z;u be­achten sind. Nach wie vor haben aber auch alle Jagd- und Naturschutzgesetze ih­re volle Gültigkeit und es ist weder gestattet, Nester geschützter Vögel (beispiels­weise von Schwalben oder Störchen) zu zerstören noch Vögel selbst zu töten oder zu verletzen. Bei streng geschützten und jagdbaren Vogel arten ist darüber hinaus auch das Stören und Vertreiben wie bisher gesetzlich verboten.
Alle Menschen, die bisher am Vogelgrippevirus erkrankt sind, hatten sehr engen Kontakt mit erkranktem Hausgeflügel. Die Infektion eines Menschen über Wildvö­gel wurde bisher nie nachgewiesen. Sie ist auch deswegen unwahrscheinlich, weil der Kontakt mit Wildvögeln überhaupt nicht so eng sein kann, wie mit Hausgeflügel - einzige Ausnahme ist der intensive Umgang mit toten Wildvögeln bis hin zu deren Verzehr ohne ausreichendes Erhitzen (mindestens 70° C).

Als reine Vorsichtsmaßnahme erscheint es derzeit sinnvoll, den Kontakt mit den bei den Hauptrisikogruppen soweit möglich zu reduzieren. Hierzu gehören Wasser­vögel (Enten, Gänse, Schwäne) und Vögel, die sich von kranken oder toten Was­servögeln ernähren (beispielsweise Möwen und einige Greifvogelarten). Das be­deutet, dass man vorerst solche Vögel weder lebend noch tot in die Hände neh­men sollte, wenn man keine entsprechende Schutzkleidung trägt. Eine Annähe­rung stellt - soweit die Vögel das überhaupt zulassen - überhaupt keine Gefahr. dar.

Von Kleinvögeln, Tauben und Störchen geht derzeit keine Gefahr aus. Zwar kön­nen alle Vogelarten an Vogelgrippe erkranken, wie im Laborversuch bei vielen Ar­ten durch künstliche Infektion mit dem Vogelgrippe-Erreger H5N1 gezeigt wurde, jedoch besteht nur für wenige Arten das Risiko, dass sie im Freiland überhaupt mit dem Virus in Kontakt kommen. Auch in den schweren Ausbruchsgebieten in Süd­ostasien erkranken längst nicht alle Wildvögel im Umkreis der befallenen Vogelbe­stände. Schwer betroffen sind bisher immer nur Schwäne, Enten oder Gänse.

Trotz umfangreicher Untersuchungen wurde das H5N1-Vogelgrippevirus bisher nie in einem Storch, einer Schwalbe oder einer Meise gefunden. Auch unter den übri­gen Singvogelarten traten bis auf ganz wenige Ausnahmen bisher nie kranke Vö­gel auf. Unter den Ausnahmen befinden sich vor allem Sperlinge und Stare, die im Umkreis von Geflügelhaltungen mit massiven Vogelgrippeausbrüchen gefunden wurden und die sich offensichtlich dort erst an Hausgeflügel infiziert haben.

Von Tauben ist bekannt, dass sie zwar auch am Vogelgrippevirus erkranken kön­nen und dann vor allem über den Kot für eine bestimmte Zeit Viren ausscheiden können, jedoch zeigte sich in Laborversuchen, dass diese Mengen ausgeschiede­ner Vogelgrippeerreger nicht einmal ausgereicht haben um empfindliche Hühner zu infizieren - geschweige denn dass diese Dosis irgend eine Bedrohung für den Menschen darstellen würde. Gleiches dürfte nach bisherigen Berichten infizierter Wildvögel unter anderem auch für die anderen Singvogelarten und den Storch gelten. Generell scheiden befallene Wildvögel viel weniger Viren aus als befalle­nes Hausgeflügel, so daß ihr Kot eine viel geringere Infektionsgefahr birgt. Den­noch wäre es falsch, Vogelkot oder auch Vogelfedern im Moment als generell un­gefährlich zu bezeichnen, denn selbst wenn von beiden keine ernstzunehmende Infektionsgefahr für den Menschen ausgeht, so besteht doch eine Infektionsgefahr für andere Vögel und damit die Gefahr einer Ausbreitung der Seuche.

Trotz der Vogelgrippemeldungen spricht also überhaupt nichts dagegen, einen kühlen Kopf zu behalten und sich weiterhin uneingeschränkt über die Vögel in un­seren Gärten und Parks zu freuen.

Quellen u.a.: Robert-Koch-Institut, Friedrich-Löffler-Institut, Max-Planck-Institut für Ornithologie, Europäische Union.

ViSdP Dr. Wolfgang Fiedler, Radolfzell

Weitere Informationen und Links zum Thema: http://www.orn.mpg.de