






FAQ Vogelgrippe |
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1. Was versteht man unter Vogelgrippe? 2. Welche Vögel können sich mit dem Virus anstecken? 3. Sind Stadttauben gefährdet? 4. Wie groß ist die Gefahr für den Menschen? 5. Was mache ich, wenn ich einen toten Vogel finde? 6. Kann mein Wellensittich Vogelgrippe bekommen? 7. Sind Hunde oder Katzen durch den Virus gefährdet? 8. Können Heimtiere den Erreger über ihr Fell verbreiten? 9. Kann ich meinem Tier Futter mit Hühnerfleisch geben? 10. Was wird hierzulande unternommen? 11. Welche Gefahr birgt der Wildvogelhandel? 12. Dürfen Geflügelschauen noch durchgeführt werden? 13. Können Zugvögel das Virus einschleppen? 14. Ist das Wegsperren des Geflügels eine Lösung? 15. Gibt es Ausnahmen zur Stallpflicht? 16. Wo kann ich die Ausnahmegenehmigung beantragen? 17. Sollte Geflügel nicht vorsichtshalber geimpft werden? 18. Ist der Verzehr von Produkten geimpfter Tiere gefährlich? 19. Wie kommt es zu den grausamen Tötungsszenen im Ausland? 20. Was unternimmt der Deutsche Tierschutzbund? |
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1. Was versteht man unter Vogelgrippe?Die Vogelgrippe (Geflügelpest) ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung der Vögel. Über die Sekrete der Atemwege und über den Kot erkrankter Tiere wird das Virus weiterverbreitet. Es dauert nur einige Stunden bis wenige Tage von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit. Dort, wo die Seuche zuschlägt, zieht sie in kürzester Zeit einen Massentod in Geflügelbeständen nach sich. |
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2. Welche Vögel können sich mit dem Virus anstecken?Die Geflügelpest befällt alle Geflügelarten. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet. Wasservögel erkranken seltener und weniger schwer, können aber als Reservoir für Ansteckungen dienen. |
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3. Sind Stadttauben gefährdet?Grundsätzlich gibt es keinerlei Argumente dafür, im Zuge der Diskussion um die Vogelgrippe, die Stadttauben als gefährliche Verbreitungsquelle einzubeziehen. Tauben leben in lokal sehr begrenzten Revieren, über deren Grenzen sie sich in der Regel nicht hinaus bewegen. Damit ist diese Tierart grundsätzlich hinsichtlich des Ansteckungs- und Übertragungspotentials der Klassischen Geflügelpest unproblematischer als andere Wildvogelarten anzusehen. Ein gezieltes Vorgehen gegen Stadttauben infolge der akut aufgeflammten Diskussion um die Vogelgrippe wäre in keiner Weise zu rechtfertigen. |
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4. Wie groß ist die Gefahr für den Menschen?Das Risiko für den Menschen, sich bei erkranktem Geflügel anzustecken, ist sehr gering. Durcherhitzte Geflügelprodukte (Eier, Fleisch) stellen keine Gefahr dar. Nur durch direkten, ungeschützten und intensiven Kontakt mit krankem Geflügel oder Geflügelkot von kranken Tieren können sich Menschen infizieren. Daher besteht keine Gefahr, sich durch Wildvögel beim Spazierengehen oder der Winterfütterung anzustecken. |
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5. Was mache ich, wenn ich einen toten Vogel finde?Ein toter Vogel kann aufgrund vieler Ursachen ums Leben gekommen sein, erst einmal ist nicht davon auszugehen, dass das Tier an der Geflügelpest verendet ist. Entkräftung, Mangelernährung, Unfälle, Vergiftungen, Alsterschwäche und zahlreiche anderen Krankheiten außer der Geflügelpest können zum Tod geführt haben. Sollten Sie mehrere tote Vögel entdecken, benachrichtigen Sie das Veterinäramt oder die Polizei, damit die Todesursache abgeklärt wird. Sicherheitshalber sollten sie tote Tiere nie anfassen. |
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6. Kann mein Wellensittich Vogelgrippe bekommen?Das ist sehr unwahrscheinlich. Werden Hausvögel ausschließlich in der Wohnung gehalten, besteht keine Gefahr. Außenvolieren sollten vorsichtshalber so geschützt werden, dass kein direkter Kontakt zu Wildvögeln oder deren Exkrementen möglich ist. |
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7. Sind Hunde oder Katzen durch den Virus gefährdet?Hunde und Katzen sind Säugetiere. Sie können sich grundsätzlich auf demselben Weg mit dem Vogelgrippe-Virus infizieren wie der Mensch - durch direkten Kontakt mit infizierten Vögeln oder deren Ausscheidungen. Theoretisch kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass Hunde oder Katzen sich infizieren. Die Ausscheidung des Erregers wäre in einem solchen Fall allerdings so gering, dass diese beiden Tierarten nicht als Überträger in Frage kommen. Trotzdem sollte man da, wo es möglich ist, aufpassen um den Kontakt des Hundes oder der Katze zu toten Vögeln zu vermeiden. Sollte das im Einzelfall einmal nicht gelungen sein, so besteht kein Grund zur Panik. |
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8. Können Heimtiere den Erreger über ihr Fell verbreiten?Alle bisher erkrankten Menschen sind in engem Kontakt mit Vögeln gewesen. Daraus lässt sich schon schließen, dass eine bestimmte höhere Menge an Virus nötig ist, um eine Erkrankung hervorzurufen. Untersuchungen darüber, ob Hunde oder Katzen auf diese Art und Weise den Erreger verbreiten können gibt es unseres Wissens nach nicht. Es ist aber aus den bisherigen Krankheitsfällen ableitbar, dass dies extrem unwahrscheinlich bis ausgeschlossen ist. Die Menge an Virus im Fell eines Hundes oder einer Katze, die mit einem erkrankten Vogel in Berührung gegkommen sind, wäre so gering, dass eine Erkrankung nach dem gegenwärtigen Wissensstand auszuschließen ist. |
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9. Kann ich meinem Tier Futter mit Hühnerfleisch geben?Von kommerziell hergestelltem Tierfutter geht keinerlei Gefahr für unsere Heimtiere aus. Sie werden bei der Herstellung ausreichend erhitzt, um eine Übertragung von Krankheiten auszuschließen. Werden Hunde oder Katzen mit frischem Geflügelfleisch gefüttert, muss dieses immer zuvor - wie auch für den Menschen - durcherhitzt werden. Dies dient auch zum Schutz vor zahlreichen anderen Krankheitserregern. Eine besondere Gefährdung seitens der Geflügelpest besteht nicht. |
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10. Was wird hierzulande unternommen?Um Deutschland vor der Vogelgrippe zu schützen und das Risiko der Einschleppung und Verbreitung dieser Tierseuche so gering wie möglich zu halten, wurden inzwischen spezielle Schutzmaßnahmen erlassen. Details finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. |
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11. Welche Gefahr birgt der Wildvogelhandel?Der Handel mit Wildvögeln spielt bei der Verbreitung dieser Geflügelkrankheit ebenfalls eine wichtige Rolle. Inzwischen hat die EU die kommerzielle Einfuhr von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln aus Drittländern grundsätzlich untersagt. Sie ist damit einer langjährigen Forderung der Tierschützer – nicht nur im Hinblick auf die Vogelgrippe - nachgekommen. Leider ist dieses Verbot zunächst nur bis zum 31. Mai 2006 befristet. Über eine Verlängerung des Importstopps soll jedoch vor Ablauf dieses Zeitraumes nachgedacht werden. Nicht betroffen von dem Importstopp ist Hausgeflügel (sofern es nicht aus Risikogebieten stammt) sowie privat eingeführte Ziervögel, die bestimmten Einreisebedingungen unterworfen werden. Eine große Gefahrenquelle bleibt aber der illegale Markt mit Wildvögeln. Damit dieser illegale Handel soweit wie möglich reglementiert werden kann, fordert der Deutsche Tierschutzbund eine drastische Verschärfung der behördlichen Bekämpfung. |
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12. Dürfen Geflügelschauen noch durchgeführt werden?Die Durchführung von Geflügelmärkten, -schauen, -ausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art (Geflügel = Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) wurde verboten, wobei lokale Ausnahmen leider möglich sind. |
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13. Können Zugvögel das Virus einschleppen?Die Möglichkeit, dass Zugvögel das Virus einschleppen und Geflügelbestände in Auslaufhaltungen infizieren, wird seit längerem bereits diskutiert. Experten schätzten die Gefahr, dass das Virus direkt aus den betroffenen Gebieten durch Zugvögel eingeschleppt wird, zunächst als gering ein. Sie sahen keine Notwendigkeit das Hausgeflügel hinter Schloss und Riegel zu setzen. Entsprechend hatten die EU-Kommission, die Bundesregierung und die Mehrheit der Bundesländer von der Aufstallpflicht Abstand genommen. Aufgrund dessen, dass das Virus schließlich auch in Europa festgestellt wurde, änderte sich die Risikoeinschätzung der Wissenschaftler des Friedrich-Loeffler-Institutes. Deshalb hatte das Bundesministerium für Ernährung. Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 22. Oktober bis zum 15.12. erstmals für das gesamte Bundesgebiet ein Aufstallungsgebot von Geflügel (Haltung in Ställen) erlassen. Das Aufstallungsgebot wird auch ab dem 17. Februar bis voraussichtlich Ende April wieder gelten. |
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14. Ist das Wegsperren des Geflügels eine Lösung?So einfach und praktikabel, wie es sich anhört, ist das Wegsperren des Geflügels nicht und birgt zudem nicht unerhebliche Tierschutzprobleme. Nicht alle Geflügelhalter – allen voran die Enten- und Gänsemäster aufgrund ihres saisonalen Geschäfts - verfügen über ausreichende Stallkapazitäten. In den Ställen, die nicht für eine dauerhafte Aufstallung ausgelegt sind, steigt aufgrund der Enge nicht nur der Krankheitsdruck, sondern auch der Stress für die Tiere. Es drohen Kannibalismus und Federpicken. Darüber hinaus müssen unbedingt weitere hygienische Maßnahmen die Aufstallung flankieren, damit die Viren nicht letztendlich doch durch den Menschen oder über Gerätschaften, Futter usw. in den Stall gelangen. Auch müssen wir uns fragen, wie lange die Tiere aufgestallt bleiben sollen, denn die Geflügelpest, die in Wildvögeln ihr Reservoir hat, wird auf unbestimmte Zeit eine Bedrohung bleiben. Wir werden lernen müssen, mit dieser zu leben. Die Aufstallpflicht ist also weder die Lösung des Problems (zumal schwer möglich ist, alle empfänglichen Tiere hermetisch abzuriegeln), noch ist sie problemlos praktikabel. Vielmehr wird die Vogelgrippe dazu gebraucht, um die Freilandhaltung wieder ins Abseits zu drängen. |
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15. Gibt es Ausnahmen zur Stallpflicht?Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen von dem grundsätzlichen Aufstallungsgebot genehmigen, wenn eine Aufstallung wegen bestehender Haltungsverhältnisse objektiv nicht erfüllt werden kann und andere Maßnahmen zur Absonderung des Geflügels getroffen werden. In jedem Fall sind Enten und Gänse vom übrigen Geflügel getrennt zu halten. Sofern die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat, sind auch in diesem Fall die Tiere mindestens monatlich klinisch tierärztlich zu untersuchen; diese Untersuchung muss tierärztlich dokumentiert werden. |
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16. Wo kann ich die Ausnahmegenehmigung beantragen?Die Bedingungen für eine Ausnahmegenehmigung vom Ausstallungsgebot müssen mit dem zuständigen Veterinäramt vor Ort abgesprochen werden. |
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17. Sollte Geflügel nicht vorsichtshalber geimpft werden?Neben den bereits getroffenen Schutzmaßnahmen muss auch die Möglichkeit der – derzeit noch verbotenen - Impfung geprüft werden. |
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18. Ist der Verzehr von Produkten geimpfter Tiere gefährlich?Wie bei anderen Impfungen, die routinemäßig durchgeführt werden, ist der Verzehr von Produkten geimpfter Tiere ist auch im Falle der Geflügelpest unbedenklich. |
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19. Wie kommt es zu den grausamen Tötungsszenen im Ausland?Über die grausamen und tierquälerischen Methoden zur Tötung von Geflügel im Zuge der Vogelgrippe sind viele Bürger ebenso entsetzt wie wir. Ursache ist die schnelle Akkordarbeit. Seuchenbestände werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden getötet - wobei bei den im Fernsehen gezeigten Szenen in China und der Türkei offenbar keine Betäubungsgeräte eingesetzt wurden. |
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20. Was unternimmt der Deutsche Tierschutzbund?Ein Patentrezept gegen die Verbreitung und für die Bekämpfung der Geflügelpest gibt es nicht. Diese Krankheit erfordert ein an die jeweiligen Umstände angepasstes und damit flexibles Vorgehen, das vor allem im Bekämpfungsfall auch schnell sein muss. Genau darauf gilt es sich vorzubereiten. Einen hundertprozentigen Schutz vor dieser Seuche gibt es nicht. Auch das Wegsperren des Geflügels ist kein garantiertes Allheilmittel.
Quelle: Deutscher Tierschutzbund www.tierschutzbund.de |